Der Vertrag gilt, sobald der von der Mieterschaft unterzeichnete Vertrag bei der Vermieterschaft eingetroffen ist. Der vollständige Mietzins ist im Voraus zu bezahlen und muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn bei der Vermietschaft eintreffen. Vorher ist die Vermieterschaft nicht verpflichtet, die Schlüssel zu übergeben. Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin bei der Vermieterschaft ein, so kann dieser ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermietet werden.
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Gewerbliche oder jegliche anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Die Mieterschaft nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Hausgenossen sind nur in Absprache mit dem Vermieterschaft möglich.
Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin bei der Vermieterin ein, so kann dieser nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist das Ferienwohnung, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, anderweitig vermietet werden.
Die Nebenkosten (wie Strom, Heizung, Schneeräumung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind nicht im Mietpreis enthalten.
Das Mietobjekt wird der Mieterschaft in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe trotzdem Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat die Mieterschaft dies unverzüglich bei der Vermieterschaft zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte die Mieterschaft das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Die Anreise ist Sache der Mieterschaft.
Die Vermieterschaft kann ein Depot verlangen. Dieses wird im Vertrag aufgeführt.
Der Mieterschaft kann Gäste im Ferienhaus empfangen. Die Mieterschaft ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Hausgenossen einschliesslich Gäste den Verpflichtungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nachkommen.
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
Die Vermieterschaft steht für eine vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Es wird jegliche Haftung für Personenschäden im Haus abgelehnt (Treppen, Fenster, Stürze usw.).
Die Mieterschaft verpflichtet sich, das Mietobjekt mit grösster Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist die Vermieterschaft umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Haustiere (Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien usw.) sind nicht erlaubt.
Verstossen die Mieterschaft oder Gäste in grobfahrlässiger Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs, kann die Vermieterschaft den Vertrag nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung, frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten. Die Mieterschaft haftet für alle Schäden, die durch sie oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste, verursacht werden. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet die Mieterschaft auch für diese, sofern die Mieterschaft nachweisen kann, dass sie diese nicht verursacht hat.
Kann die Mieterschaft das Mietverhältnis nicht antreten, so hat sie dies der Vermieterin möglichst frühzeitig zu melden. Bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn entstehen keine Kosten. Erfolgt die Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn und wird für die vereinbarte Zeit kein Ersatzmieter gefunden, schuldet die Mieterschaft den Betrag gemäss Stornobedingungen des Hauses. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht ausgenützt, so hat die Mieterschaft keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Restmietzinses. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Die Mieterschaft hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für die Vermieterin zumutbar und solvent sein. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Verhindern höhere Gewalten (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, Pandemien, behördliche Massnahmen usw.) oder unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen vollumfänglich rückvergütet.
Die Vermieterschaft untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich die Mieterschaft direkt an die Vermieterschaft.
Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht.
Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt Scuol als Gerichtsstand.